Gremien

Die Entscheidungen unserer Schule werden von den Konferenzen, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Die Gremien teilen sich dabei wie folgt auf:

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und Anwärter/innen, die hauptberuflich an
der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
An der Grundschule Haste sind die folgenden ElternvertreterInnen gewählt:

Frau Benavente Cortés
Frau Grosser
Frau Richter
Frau Rehme

Zu den Aufgabenbereichen und gesetzlichen Vorgaben vgl.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 34 Gesamtkonferenz
und
Gesamtkonferenz etc., Niedersächsische Landesschulbehörde

Fachkonferenz

Fachkonferenzen (§ 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenden Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern. Fachkonferenzen bestehen aus den Lehrkräften, die die Fächer an der Schule unterrichten sowie aus gewählten Elternvertretern.

Deutsch
Frau Kerkmann
Elternvertreter: Frau Goletz, Herr Wechsel

Mathematik
Frau Kampe
Elternvertreter: Frau Brockmeyer, Frau Eicken

Sachunterricht
Frau Obridge
Elternvertreter: Frau Zwick

Englisch
Frau Forsting
Elternvertreter: Frau Benavente Cortès

Sport
Frau Harten

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
Frau Mezger, Frau Reichelt
Elternvertreter: Frau Grosser

Kunst / Werken / Textil
Frau Gellert

Zu den Aufgabenbereichen und gesetzlichen Vorgaben vgl.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 35 Teilkonferenzen 
und
Fachkonferenz etc., Niedersächsische Landesschulbehörde

Klassenkonferenz
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz (§ 35 Abs. 2 NSchG) einzurichten. Diese entscheidet über die Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat.

Zu den Aufgabenbereichen und gesetzlichen Vorgaben vgl.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 35 Teilkonferenzen 
und
Klassenkonferenz etc., Niedersächsische Landesschulbehörde

Schulvorstand

An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

An der Grundschule Haste sind die folgenden VertreterInnen gewählt:

Lehrervertreter
Frau Kerkmann
Frau Schiffbänker
Frau Wallinda-Lindemann
Frau Harten
Beratend: Frau Espel
Frau Brausen (stellvertr. Mitglieder)

Elternvertreter
Frau Krause
Herr Lampert
Frau Ritzmann-Brouwers
Herr Restemeyer

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.

Vgl. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 38 a Aufgaben des Schulvorstandes
und
Schulvorstand etc., Niedersächsische Landesschulbehörde

Die Schulleitung

Schulleiterin
Frau Kerkmann

Stellvertretende Schulleiterin
Frau Espel

Aufgabenbereiche der Schulleitung:
vgl. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 43 Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters 

Kontakt

Grundschule Haste
Saßnitzer Straße 31
D – 49090 Osnabrück

Telefon: 0541 32382000

E-Mail:
info@grundschule-haste.de

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